Cookie-Richtlinie

Stand: Oktober 2026

Diese Richtlinie erklärt, ob und wie diese Website Cookies und vergleichbare Technologien einsetzt. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf Ihrem Endgerät ablegen kann. Sie ermöglichen es, ein Gerät bei erneutem Aufruf wiederzuerkennen oder für den Betrieb notwendige Funktionen bereitzustellen. Man unterscheidet insbesondere zwischen technisch notwendigen Cookies und einwilligungspflichtigen Cookies (z. B. für Analyse oder Marketing).

Welche Cookies setzen wir ein?

Diese Website ist bewusst datensparsam aufgebaut. Wir setzen keine Analyse-, Tracking- oder Marketing-Cookies ein. Verwendet werden ausschließlich technisch notwendige Cookies bzw. vergleichbare Technologien, sofern diese für den sicheren Betrieb der Website erforderlich sind.

  • Technisch notwendig: Sicherstellung des Betriebs und der Sicherheit der Website (z. B. durch das Hosting bereitgestellt). Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  • Analyse: keine Cookies im Einsatz. Zur Reichweitenmessung nutzen wir ein cookieloses Verfahren, das nichts auf Ihrem Endgerät speichert oder ausliest — Einzelheiten in Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung.
  • Marketing: nicht im Einsatz.
Unsere eigenen Seiten setzen keine einwilligungspflichtigen Cookies, und unsere Reichweitenmessung speichert weder etwas auf Ihrem Endgerät noch liest sie etwas aus. Ein allgemeines Cookie-Einwilligungsbanner ist für diese Website deshalb nicht erforderlich. Eine Ausnahme gibt es: den Buchungskalender für das Strategiegespräch — siehe den folgenden Abschnitt.

Buchungskalender für das Strategiegespräch

Den Terminkalender stellt Microsoft bereit (Microsoft Bookings, Host bookings.cloud.microsoft). Beim Laden setzt Microsoft zwei Cookies in Ihrem Browser — unter anderem eine Gerätekennung — und legt weitere Einträge im lokalen Speicher Ihres Browsers ab, darunter eine Telemetriekennung. Diese Zugriffe sind für die Anzeige unserer Website nicht erforderlich und damit einwilligungspflichtig nach § 25 Abs. 1 TDDDG.

Deshalb laden wir den Kalender nicht von selbst. Wenn Sie den Buchungsdialog öffnen, sehen Sie zunächst nur einen Hinweis und einen Knopf „Kalender laden“. Erst wenn Sie darauf drücken, wird eine Verbindung zu Microsoft hergestellt; das ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Drücken Sie ihn nicht, geht keine Anfrage an Microsoft und es wird nichts auf Ihrem Endgerät gespeichert.

Sie können einen Termin auch ohne den Kalender vereinbaren — schreiben Sie uns einfach an info@fuhrpark-360.de, dann schlagen wir Ihnen Termine vor. Eine erteilte Einwilligung widerrufen Sie, indem Sie die Cookies und den lokalen Speicher für bookings.cloud.microsoft in Ihrem Browser löschen.

Cookies verwalten

Sie können Cookies jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers anzeigen, einschränken oder löschen und das Setzen neuer Cookies unterbinden. Die Deaktivierung technisch notwendiger Cookies kann dazu führen, dass einzelne Funktionen der Website nicht mehr störungsfrei nutzbar sind.